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title: Forschungszulage | Ignite Group
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# Jedes Jahr bis zu 4,2 Millionen € Forschungs­zulage sichern - ohne Risiko

Staatliche Förderung für Ihre Innovationen beanspruchen. Wir übernehmen den kompletten Antragsprozess – inklusive bis zu 4 Jahre rückwirkend. Erfolgsbasiertes Honorar, minimaler Aufwand für Sie. 

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25+

Jahre Erfahrung

300+

Experten im Team

95%

Erfolgsquote

500+ Mio. €

beantragte Fördermittel in 2025

### Diese Unternehmen profitieren bereits von unserer Arbeit

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# Warum jährlich Millionen € an Förderung liegenbleiben

##### **Verschenktes Geld**

Jedes Jahr bleiben in deutschen Unternehmen Millionen an Forschungsförderung ungenutzt. Die Forschungszulage steht Ihnen zu – branchenunabhängig und für jede Unternehmensgröße. 

##### **Komplexer Antragsprozess**

Bescheinigungsverfahren, BSFZ-Kriterien, Nachweispflichten: Der Weg zur Förderung ist bürokratisch und zeitintensiv – ohne Expertise oft chancenlos. 

**Rückwirkende Ansprüche**

 

Für bereits abgeschlossene Projekte können Sie Förderung bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Das sind potenziell Millionen auf Ihrem Konto. 

## Deutschlands Innovationsmotor: Die Forschungszulage

Der Staat fördert F&E in allen steuerpflichtigen Unternehmen. Rechtliche Grundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG), das 2020 in Kraft trat und seither mehrfach erweitert wurde (u. a. durch das Wachstumschancengesetz 2024). Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift – Sie erhalten den Zuschuss über das Finanzamt, selbst bei fehlendem Gewinn. 

### Wer ist berechtigt?

- Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland
- Unabhängig von Branche
- Unabhängig von Größe
- Unabhängig von Rechtsform
- Unabhängig von Gewinn/Verlust

### Was wird gefördert?

- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
- Prozessoptimierungen
- Produktentwicklungen
- Softwareentwicklung

### Wie viel Förderung?

**KMU: Bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr**

- 35% auf Personalkosten
- 24,5% auf Auftragskosten

**GU: Bis zu 2,5 Mio. € pro Jahr**

- 25% auf Personalkosten
- 17,5% auf Auftragskosten

### Besonderheit:

- Bis zu 4 Jahre rückwirkend
- Auch für laufende Projekte
- Mehrfache Beantragung möglich
- Kombinierbar mit anderen Förderungen
- Keine Vorab-Genehmigung nötig

## In 4 Schritten zur Forschungszulage

##### Wir übernehmen ganzheitlich. Ihr Fokus bleibt beim operativen Geschäft.

## 1. Kostenlose Potenzialanalyse

In einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren unsere Förderexperten Ihre Projekte und prüfen Ihre Förderfähigkeit. Sie erhalten eine konkrete Einschätzung Ihres Förderpotenzials – garantiert kostenfrei.

- Keine Kosten, keine Verpflichtungen
- Sofortige Klarheit über Ihr Potenzial
- Identifikation auch versteckter Fördermöglichkeiten

### 2. Vollständige Antragsredaktion

Unser Team übernimmt die komplette Antragsausarbeitung. Wir dokumentieren Ihre F&E-Tätigkeiten, bereiten alle Unterlagen auf und reichen den Antrag bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) ein.

- Kein interner Zeitaufwand
- Maximale Förderhöhe durch Expertise
- Rechtssichere Dokumentation
- Professionelle Gutachter-Kommunikation

### 3. Bestätigung der Förderfähigkeit

Die Bescheinigungsstelle prüft Ihren Antrag. Wir beantworten alle Rückfragen direkt und halten Sie auf dem Laufenden. Sie müssen sich um nichts kümmern.

- Wir managen die komplette Kommunikation
- Schnellere Bearbeitung durch Expertise
- 97% Bewilligungsquote bei unseren Anträgen

### 4. Auszahlung durch Finanzamt

Nach positiver Bescheinigung begleiten wir Sie beim Mittelabruf beim Finanzamt. Wir koordinieren mit Ihrem Steuerberater und bereiten die Administration für die jährlichen Abrufe vor.

- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Mehrjährige Begleitung
- Sicherstellung aller Folgeabrufe

[Mehr erfahren](https://resources.ignite-group.com/de/de/kontaktformular?hsLang=en)

# Forschungszulage Rechner

Ignite Group

Live-Berechnung Kostenlos

Vereinfachte Rechnung

Personalkosten F&E (gesamt) 1.500.000

Externe F&E-Auftragskosten (gesamt) 1.000.000

Unternehmensgröße

KMU

GU

Definitionen **Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):** weniger als 250 Mitarbeitende, Umsatz ≤ 50 Mio € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio € **Großunternehmen (GU):** ab 250 Mitarbeitende oder Umsatz \> 50 Mio € bzw. Bilanzsumme \> 43 Mio €

Ihre potenzielle Forschungszulage (Gesamt)

0 €

### Detailrechnung für rückwirkende Beantragung

#### 2022

berücksichtigen

Bis zu: 1.000.000 €

Personalkosten F&E

Externe F&E-Auftragskosten

(Kleine und mittlere Unternehmen)

 

Anspruch: 0 €

#### 2023

berücksichtigen

Bis zu: 1.000.000 €

Personalkosten F&E

Externe F&E-Auftragskosten

(Kleine und mittlere Unternehmen)

 

Anspruch: 0 €

#### 2024

berücksichtigen

Bis zu: 2.500.000 €

Personalkosten F&E

Externe F&E-Auftragskosten

(Kleine und mittlere Unternehmen)

 

Anspruch: 0 €

#### 2025

berücksichtigen

Bis zu: 2.500.000 €

Personalkosten F&E

Externe F&E-Auftragskosten

(Kleine und mittlere Unternehmen)

 

Anspruch: 0 €

#### 2026

2026 einbeziehen

Bis zu: 3.000.000 €

Personalkosten F&E

Externe F&E-Auftragskosten

(Kleine und mittlere Unternehmen)

 

Anspruch: 0 €

## Ihre potenzielle Forschungszulage

0 €

 

Forschungszulage sichern

## Warum die Ignite Group?

**Branchenführende Erfolgsquote**  
95% unserer Anträge werden bewilligt – weit über dem Branchendurchschnitt. Unsere Expertise sichert Ihre Förderung.

**Experten & Key Accounts**  
Ein Team aus 2 meist promovierten Beratern und einem Controller gewährleistet Redundanz, Ausfallsicherheit und betreuen ab der Evaluation bis hin zu nachträglich anfallenden Prüfungen.

**Maximale Förderhöhe**  
Durch unsere Expertise holen wir durchschnittlich 23% mehr Förderung heraus als bei Eigenanträgen. Jeder Euro zählt.

**Über 25 Jahre Erfahrung**  
Seit 1998 begleiten wir Unternehmen erfolgreich bei der Fördermittelakquise. Über 500 Millionen Euro haben wir für unsere Kunden gesichert.

**ISO 9001 zertifiziert**  
Unsere Prozesse sind nach höchsten Qualitätsstandards zertifiziert. Garantie für verlässliche, professionelle Betreuung.

**Langfristige Partnerschaft**  
Wir begleiten Sie nicht nur beim Erstantrag, sondern Jahr für Jahr bei allen Folgeanträgen und nachfolgenden Betriebsprüfungen.

 

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## Das sagen unsere Kunden

## Häufig gestellte Fragen

Was kostet Ihre Dienstleistung?

Unsere Dienstleistung ist zu 100% erfolgsbasiert. Sie zahlen uns nur dann ein Honorar, wenn Ihr Finanzamt Ihnen die Forschungszulage tatsächlich auszahlt. Es gibt keine Vorschusskosten, kein Festhonorar und kein finanzielles Risiko für Sie.

Die Höhe unseres Honorars richtet sich nach der für Sie gesicherten Fördersumme und wird transparent vor Mandatsbeginn vereinbart. In unserer kostenlosen Erstberatung besprechen wir das Konditionsmodell ausführlich mit Ihnen.

Was ist das Forschungszulagengesetz (FZulG)?

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist die gesetzliche Grundlage der Forschungszulage und trat 2020 in Kraft. Es regelt, welche Unternehmen förderberechtigt sind, welche F&E-Tätigkeiten gefördert werden und in welcher Höhe die Zulage gewährt wird. Seit seiner Einführung wurde das Gesetz mehrfach erweitert, unter anderem durch das Wachstumschancengesetz 2024, das die maximale Förderhöhe deutlich anhob. 

Wo und wie wird die Forschungszulage beantragt?

Der Antrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst prüft die BSFZ die Förderfähigkeit Ihres Projekts, anschließend reichen Sie die Bescheinigung beim Finanzamt ein. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung.

Der typische Zeitrahmen gliedert sich wie folgt:

- **Erstberatung:** 1-3 Tage nach Ihrer Anfrage
- **Antragsredaktion:** 2-4 Wochen
- **Bescheinigung durch BSFZ:** 1-4 Monate
- **Auszahlung durch Finanzamt:** 2-6 Monate nach Bescheinigung

**Gesamt: 5-12 Monate**  von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Geldauszahlung.

**Wichtig:** Ihr persönlicher Zeitaufwand beträgt über den gesamten Prozess weniger als 5 Stunden

Was ist die BSFZ?

Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) ist die zuständige Stelle, die Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte prüft und bestätigt, dass diese die Kriterien für die Forschungszulage erfüllen. Erst nach dieser Bescheinigung kann die Förderung beim Finanzamt beantragt werden. 

Wofür wird die BSFZ-Bescheinigung benötigt?

Die Bescheinigung ist die verbindliche Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage. Sie bestätigt gegenüber dem Finanzamt, dass Ihr Projekt förderfähig ist, und muss dem Antrag beigefügt werden. 

Kann die Forschungszulage rückwirkend oder im Voraus beantragt werden?

Ja. Rückwirkend ist die Beantragung für bis zu vier Jahre möglich, im Voraus für bis zu drei Wirtschaftsjahre. So sichern Sie sich Fördermittel auch für bereits abgeschlossene oder erst geplante F&E-Projekte. 

Muss die BSFZ-Bescheinigung jedes Jahr neu beantragt werden?

Nein. Sie gilt für alle im Antrag angegebenen Wirtschaftsjahre und muss nicht jährlich erneuert werden. 

## Bereit für den ersten Schritt?

# Lieber direkt sprechen?

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Experten

![Dieter Kolb - Ignite Group](https://resources.ignite-group.com/hs-fs/hubfs/DE%20-%20Landingpages/P1055043-Bearbeitet-removebg-preview.png?width=300&height=200&name=P1055043-Bearbeitet-removebg-preview.png "Dieter Kolb - Ignite Group")

#### **Dr. Dieter Kolb**

**Dr. rer. nat Molekularbiologie**

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